Kann ich als privat oder gesetzlich Versicherter DiGAs beantragen?

Als gesetzlich Versicherter kannst du DiGAs problemlos beantragen und die Kosten werden zu 100% von deiner Krankenkasse übernommen. Für privat Versicherte ist die Situation aktuell noch unterschiedlich geregelt – hier hängt die Kostenübernahme von deinem individuellen Versicherungsvertrag und deiner privaten Krankenversicherung ab. Die gesetzliche Grundlage für die vollständige Kostenübernahme von DiGAs gilt derzeit nur für die gesetzliche Krankenversicherung.

Gesetzlich Versicherter: DiGAs beantragen ohne Probleme

Wenn du gesetzlich versichert bist, hast du einen gesetzlichen Anspruch auf DiGAs. Als gesetzlich Versicherter kannst du jede vom BfArM zugelassene digitale Gesundheitsanwendung beantragen – entweder per Selbstantrag oder mit einem Rezept von deinem Arzt. Deine Krankenkasse ist verpflichtet, die Kosten vollständig zu übernehmen, solange die DiGA für deine Diagnose zugelassen ist. Der Antrag über deine-diga.de ist für gesetzlich Versicherte besonders einfach: Du lädst deinen Diagnosenachweis hoch, füllst das Formular aus und erhältst nach wenigen Tagen den Freischaltcode von deiner Krankenkasse – kostenfrei und unkompliziert.

Privat Versicherter: Können DiGAs beantragt werden?

Als privat Versicherter ist die Beantragung von DiGAs grundsätzlich möglich, aber die Kostenübernahme ist nicht automatisch garantiert. Ob deine private Krankenversicherung die Kosten für eine DiGA übernimmt, hängt von deinem Versicherungsvertrag ab. Viele private Versicherungen erstatten DiGAs mittlerweile im Rahmen ihrer Leistungen, aber das ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Als privat Versicherter solltest du vor der Beantragung einer DiGA bei deiner Versicherung nachfragen, ob die Kosten übernommen werden. Einige private Versicherer behandeln DiGAs wie verschreibungspflichtige Medikamente oder Heilmittel und erstatten die Kosten nach Einreichung der Rechnung. Andere bieten spezielle Tarife oder Zusatzleistungen für digitale Gesundheitsanwendungen an.

Privat oder gesetzlich Versicherter: Unterschiede beim DiGA-Antrag

Der größte Unterschied zwischen privat und gesetzlich Versicherten liegt in der Kostenübernahme. Während gesetzlich Versicherte einen rechtlichen Anspruch auf vollständige Kostenerstattung haben, müssen privat Versicherte individuell klären, ob ihre Versicherung die DiGA bezahlt. Der Antragsprozess selbst ist für beide Gruppen ähnlich: Du benötigst einen Diagnosenachweis und kannst die DiGA entweder über deine-diga.de beantragen oder direkt beim Hersteller. Falls du privat versichert bist und Unterstützung bei der Klärung mit deiner Versicherung benötigst, hilft dir deine-diga.de gerne weiter.

Häufige Fragen (FAQ)

Alles, was du über
DiGA wissen musst

Wie erhalte ich eine Therapieapp (DiGA)?

Eine Therapieapp, auch als DiGA bezeichnet, kannst du auf zwei Wegen erhalten. Der bevorzugte und schnellste Weg ist der Selbstantrag, den du direkt und unkompliziert über […]

Was ist deine-diga.de?

deine-diga.de ist eine spezialisierte Plattform, die dich als Patient:in dabei unterstützt, den Zugang zu einer zugelassenen digitalen Gesundheitsanwendung – also einer sogenannten DiGA oder Therapieapp – […]

Was ist eine DiGA?

Eine DiGA ist eine digitale Gesundheitsanwendung – also eine medizinische App auf Rezept. Anders als herkömmliche Gesundheits-Apps sind DiGAs offiziell geprüfte Medizinprodukte. Sie werden vom Bundesinstitut […]

Was kostet mich das?

Für dich ist die DiGA komplett kostenfrei – du musst nichts zahlen. Deine gesetzliche Krankenversicherung übernimmt 100% der Kosten, die sich in der Regel auf mehrere ...